Das Babynest bietet vollstationäre Betreuung für bis zu 10 beeinträchtigte Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren. Dies schließt schwer- und schwerstpflegebedürftige Kinder mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie Kinder mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen ein. Die Aufnahme erfolgt bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, wobei die Kinder bis zu ihrem 10. Lebensjahr bleiben können. Die vollstationäre Betreuung nach BTHG fördert die Entwicklung des Kindes durch eine Kombination aus Alltagserleben, Assistenzleistungen, Pflege, medizinischer Versorgung, (heil)pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten. Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, das individuelle Ziele und Hilfeangebote entsprechend den Bedarfen des Kindes vereinbart.
• Körperliches und seelisches Wohnbefinden
• Individuelle Versorgung
• Intensive Hilfestellung
• Strukturierung des Tages- und Wochenablaufs
• Entwicklung von Tag- / Nachtrhythmus
• Körperpflege
• Ankleiden
• Ernährung
• Entwöhnen von Beatmung und Sauerstoffgabe
• Toilettentraining
• Durchführen von Prophylaxen (Dekubitus / Kontrakturen / Pneumonie)
• Lagerung unter heilpädagogischen Gesichtspunkten
• Sonden legen / Wechsel von PEG-Button oder Gastrotube
• Sondenkost sondieren
• Pflege von PEG / PEJ
• Gastrostomapflege
• Tracheostomapflege und Kanülenwechsel
• Sauerstoffgabe
• Monitoring
• Medikamente stellen und verabreichen laut Arztanordnung
• Injektionen (i.m. oder s.c.) laut Arztanordnung
• Medizinische Versorgung bei chronischen Erkrankungen
• Parenterale Ernährung bei Kurzdarm-Syndrom
• Anhängen von Infusionen
• Inhalationen
• Wundversorgung
• Physiotherapie nach Vojta und Bobath
• Ergotherapie
• Logopädie
• Pflege bei orthopädischen Maßnahmen
• Reittherapie
• Frühförderung durch die Sehschule
• Regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Erzieher*innen, Lehrer*innen, Betreuer*innen und Beratungsstellen
• Abstimmen der Förderbedarfe und Überprüfen der Entwicklungsfortschritte im Rahmen von Entwicklungsgesprächen
Voraussetzung für eine gelingende Kontaktpflege ist die Bereitschaft und die Möglichkeit von Seiten der Einrichtung zur Einbindung und Mitwirkung der Sorgeberechtigten in die pädagogische und pflegerische Arbeit der Einrichtung.
Dazu dienen
• Alltagskontakte
• Begleitung des Kindes zu Klinik- und / oder Arztterminen durch die Sorgeberechtigte*n
• Regelmäßige Hilfeplangespräche
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